Gesetzliche Gewährleistung

Die Europäische Union schreibt vor, dass wir Verbraucherinnen und Verbraucher mit der folgenden Mitteilung über ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung informieren.

Harmonisierte EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I)

Mitteilung als PDF öffnen (barrierearm, mit Text)

Mängel kannst du uns per E-Mail an support@cosphera.net melden. Weitere Angaben findest du in unseren AGB, Ziffer 7.